Reglement für das Rennwochenende
Fahrerreglement
Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind Fahrer ab 18 Jahren.
- Minderjährige benötigen eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
- Pro Team können maximal drei Fahrer für das jeweilige Rennen angemeldet und zugelassen werden.
- Teamstarts sind in beiden Rennklassen zulässig.
Anmeldung & Haftung
- Vor dem Befahren der Rennstrecke sind die Anmeldung sowie die technische Abnahme verpflichtend.
- Jeder Teilnehmer muss eine Haftungsverzichtserklärung unterzeichnen.
Schutzausrüstung (Pflicht)
Das Tragen folgender Schutzausrüstung ist zwingend vorgeschrieben:
- Schutzhelm
- Festes Schuhwerk
- Handschuhe
- Lange Hose
- Langärmeliges Oberteil
Ohne vollständige Schutzausrüstung erfolgt keine Starterlaubnis.
Fahrtauglichkeit
- Jeder Fahrer muss sich in einem geistig und körperlich fahrtüchtigen Zustand befinden.
Alkoholverbot
Während der gesamten Veranstaltung und insbesondere während des Rennens gilt ein striktes Alkoholverbot für Fahrer.
Feuerlöscher (NEU ab 2026)
- Jeder Fahrer muss einen geeigneten Feuerlöscher direkt am Stellplatz im Fahrerlager bereithalten.


Rennablauf
Start
- Der Start erfolgt stehend.
- Alle Fahrzeuge müssen vor dem Start vollständig stillstehen.
Strecke
Rennstrecke SR 2 Rennen: ca. 400 Meter lang

- Rennstrecke Simson Rennen: ca. 900 Meter lang

- Der vorgegebene Rennkurs darf nicht verlassen werden.

- Abkürzungen sind untersagt.
Sicherheit
- Bei Zwischenfällen ist das Fahrzeug unverzüglich anzuhalten, bis die Strecke wieder freigegeben wird.
Tankvorgang
- Das Betanken der Fahrzeuge ist ausschließlich auf einer geeigneten Tankplane zulässig.
Strafen
- Verstöße gegen das Reglement können mit Zeitstrafen oder Disqualifikation geahndet werden.
Proteste
- Proteste gegen Entscheidungen der Rennleitung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 
Technisches Regelwerk – Simson S50/S51 & Vogelserie
Zulässige Fahrzeuge
Zugelassen sind ausschließlich:
- Simson S50
- Simson S51
- Fahrzeuge der Simson Vogelserie
Allgemeiner technischer Zustand
- Alle Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden (insbesondere Bremsen, Lenkung, Reifen).

Fahrgestell
- Basis: Simson S50/S51 oder Vogelserie
- Der Hauptrahmen muss aus Simson-Serienproduktion stammen.
- Zusätzliche Verstärkungen sind zulässig.
- Vorderrad: maximal 19 Zoll
- Hinterrad: maximal 17 Zoll
- Die Reifenwahl ist freigestellt.
- Es müssen zwei voneinander unabhängige, funktionstüchtige Bremsanlagen vorhanden sein.

Motor
1. Motor
1.1 Der Motor muss luftgekühlt sein und uneingeschränkt kolben- bzw. schlitzgesteuert bleiben (mit originaler Ansauglänge).
1.2 Der maximal zulässige Hubraum beträgt 85 cm³.
1.3 Zylinder und Zylinderkopf müssen äußerlich in Optik und Abmessungen der Serienausführung entsprechen.
1.4 Die Zündanlage ist freigestellt.
1.5 Der Vergasertyp ist freigestellt.
1.6 Der maximale Vergaserdurchlass beträgt 21 mm.
2. Auspuffanlage
2.1 Der Außendurchmesser der Auspuffanlage darf maximal 71 mm betragen.
2.2 Kalottensets oder vergleichbare Befestigungssysteme sind zulässig.

Technisches Regelwerk – Simson SR2 Rennen
Zulässige Fahrzeuge
Zugelassen sind ausschließlich Modelle des Typs:
- Simson SR2
Technischer Zustand
- Das Fahrzeug muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden (insbesondere Bremsen, Lenkung, Reifen).
Originalität
- Motor, Zylinder, Räder, Pedale sowie der Rahmen müssen original oder originalgetreu ausgeführt sein.
Zulässige Modifikationen
- Originale Grauguß-Zylinder sind zugelassen.
- Die Zündanlage ist freigestellt.
- Vergaser und Auspuff dürfen modifiziert werden.
Geräuschpegel
- Die zulässigen gesetzlichen Lärmgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden.